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   BFH, 09.07.1985 - IX R 53/80   

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https://dejure.org/1985,6234
BFH, 09.07.1985 - IX R 53/80 (https://dejure.org/1985,6234)
BFH, Entscheidung vom 09.07.1985 - IX R 53/80 (https://dejure.org/1985,6234)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 1985 - IX R 53/80 (https://dejure.org/1985,6234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ansetzung der Abbruchkosten für ein beim Erwerb technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchtes Gebäude

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BFH, 09.07.1985 - IX R 53/80
    Der Bundesgerichtshof hat es im Urteil vom 17. Februar 1970 III ZR 139/67 (BGHZ 53, 245, 260) unter anderem als gefestigte Rechtsprechung bezeichnet: "Verboten ist es .

    Die im Urteil in BGHZ 53, 245, 260 enthaltene Einschränkung des Verbots der vorweggenommenen Beweiswürdigung für den Beweis von Hilfstatsachen kommt im vorliegenden Fall nicht zum Tragen, weil es hier um den Beweis der Kernfrage des atypischen Geschehensablaufs geht.

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus BFH, 09.07.1985 - IX R 53/80
    Folglich kommt es nach der vom erkennenden Senat übernommenen ständigen BFH-Rechtsprechung seit dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620 entscheidend darauf an, ob es sich um einen Erwerb in Abbruchabsicht handelt.
  • BFH, 13.11.1979 - VIII R 93/73

    Entkräftung des Beweises des ersten Anscheins - Erwerb in Abbruchabsicht -

    Auszug aus BFH, 09.07.1985 - IX R 53/80
    Den Beweis des ersten Anscheins für den Erwerb in Abbruchabsicht kann der Steuerpflichtige aber dadurch entkräften, daß er die ernstliche Möglichkeit darlegt, es habe im konkreten Einzelfall keine Abbruchabsicht bestanden (Urteil in BFHE 129, 53, BStBl II 1980, 69).
  • BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74

    Pflichtgemäßes Ermessen des Finanzgerichts - Beschaffenheit einer Warenprobe -

    Auszug aus BFH, 09.07.1985 - IX R 53/80
    Es ist dabei zwar an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden, darf aber auf die Vernehmung eines von einem Beteiligten benannten Zeugen nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig nur verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch den Zeugen zu bekundenden Tatsache - vollständig - zugunsten der betroffenen Partei unterstellt, der Zeuge nicht erreichbar oder die Tatsache rechtsunerheblich ist (vgl. BFH-Urteile vom 29. Mai 1974 I R 167/71, BFHE 112, 455, BStBl II 1974, 612, und vom 11.Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310 m.w.N.).
  • BFH, 29.05.1974 - I R 167/71

    Beweisantrag - Zulässigkeit - Unerreichbarkeit des Beweismittels - Allgemeiner

    Auszug aus BFH, 09.07.1985 - IX R 53/80
    Es ist dabei zwar an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden, darf aber auf die Vernehmung eines von einem Beteiligten benannten Zeugen nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig nur verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch den Zeugen zu bekundenden Tatsache - vollständig - zugunsten der betroffenen Partei unterstellt, der Zeuge nicht erreichbar oder die Tatsache rechtsunerheblich ist (vgl. BFH-Urteile vom 29. Mai 1974 I R 167/71, BFHE 112, 455, BStBl II 1974, 612, und vom 11.Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310 m.w.N.).
  • BFH, 06.02.1985 - II R 12/84
    Auszug aus BFH, 09.07.1985 - IX R 53/80
    Anmerkung: Zur Verletzung der finanzgerichtlichen Ermittlungspflicht unter unzulässiger Vorwegnahme der Beweiswürdigung ist auch auf das BFH/NV 1985, 41 veröffentlichte Urteil vom 6. Februar 1985 - II R 12/84 hinzuweisen, in dem der BFH ebenfalls zur Aufhebung des FG-Urteils und Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz gelangt ist.
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